RATGEBER
Ratgeber: Elektrofachgeschäfte in meiner Nähe (2026)
Du kaufst, bestellst oder reparierst ein Elektrogerät und willst wissen, was der Laden dir schuldet und was nur Service ist.

So läuft es ab
- Laden findenLaden in deiner Nähe wählen und nach Altgerät-Rücknahme und Lieferservice fragen.
- Angebot prüfenEnergielabel ansehen und klären, ob du online kaufst oder nur reservierst.
- Liefern oder abholenGerät liefern lassen oder abholen; das Altgerät gibst du dabei mit.
- Rechte nutzenBei Mangel gilt die Gewährleistung beim Verkäufer, online gekauft zusätzlich 14 Tage Widerruf.
Altgeräte muss nicht jeder Laden zurücknehmen. Die Pflicht beginnt bei 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Kleinere Fachgeschäfte dürfen es freiwillig tun. Lässt du ein neues Gerät liefern, ist die Abholung des alten bei einem pflichtigen Laden kostenlos. Abklemmen, Aufstellen und Anschließen sind eigene Leistungen, die du mit Umfang und Preis vorher vereinbarst.
Kaufst du im Laden, gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Bestellst du online und holst nur ab, hast du 14 Tage Widerruf. Reservierst du online und entscheidest erst vor Ort, hast du keinen. Für das Energielabel ist der Händler verantwortlich, im Laden wie im Online-Shop.
Geht ein Gerät kaputt, haftet zuerst der Verkäufer, bei neuen Geräten zwei Jahre lang. Das Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller kam am 31. Juli 2026 dazu. Es greift, wenn kein kostenloser Gewährleistungsanspruch besteht, etwa nach den zwei Jahren, und kostet in der Regel Geld. Eine Garantie ist freiwillig und ersetzt die Gewährleistung nicht.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 20.10.2025), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 13.08.2026), Verbraucherinformationssystem Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Autor: Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.; Stand der Seite 30.09.2024), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026)
Alle Themen
- Altgerät, Lieferung, Anschluss beim Gerätekauf (2026) – Wann ein Elektrofachgeschäft dein Altgerät zurücknehmen muss, was bei Lieferung und Montage gilt und wohin du sonst gehst. Stand: 16. Oktober 2026.
- Gewährleistung, Garantie, Reparatur: Elektrogeräte (2026) – Zwei Jahre Gewährleistung beim Verkäufer, Garantie als Zusatz, Recht auf Reparatur beim Hersteller seit 31. Juli 2026: So gehst du bei Defekten vor.
- Online kaufen, im Laden abholen: Widerruf, Energielabel – Online bestellt, im Laden abgeholt: Wann du 14 Tage widerrufen kannst, wie der Widerruf läuft und was das Energielabel im Shop zeigen muss.
Häufige Fragen
Muss ein Elektrofachgeschäft meinen alten Kühlschrank zurücknehmen?
Nur ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Dann nimmt der Laden beim Kauf eines neuen Kühlschranks den alten kostenlos zurück. Kleinere Fachgeschäfte dürfen freiwillig zusagen, müssen aber nicht. Ruf vor dem Transport an und frag nach. Mehr dazu →
Nimmt der Lieferdienst bei der neuen Waschmaschine die alte kostenlos mit?
Ja, wenn der Laden zur Rücknahme verpflichtet ist: Dann muss die Abholung des alten Geräts bei der Lieferung unentgeltlich sein. Abklemmen, Anschließen und Aufstellen regelt das Gesetz nicht. Lass dir diese Leistungen und den Preis vorher nennen. Mehr dazu →
Kann ich einen online bestellten Fernseher nach der Abholung widerrufen?
Meist ja. Kam der Kauf online zustande, hast du 14 Tage Widerruf, auch wenn du im Laden abholst. Reservierst du nur und kaufst erst vor Ort, gibt es kein Widerrufsrecht. Erkläre den Widerruf eindeutig gegenüber dem Händler. Mehr dazu →
Kann ich ein Gerät im Laden umtauschen, wenn es mir nicht gefällt?
Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Ob der Laden einen Mixer oder eine Mikrowelle zurücknimmt, ist seine Kulanz. Bei einem Defekt gilt dagegen die Gewährleistung. Mehr dazu →
Mein Geschirrspüler ist defekt und der Laden verweist mich an den Hersteller. Muss ich das hinnehmen?
Nein. Die Verbraucherzentralen sagen: Du kannst darauf bestehen, dass der Verkäufer sich um die kostenfreie Reparatur kümmert. Das Recht auf Reparatur gegen den Hersteller greift erst, wenn kein kostenloser Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer besteht, und kostet in der Regel Geld. Mehr dazu →
Für welche Geräte gilt das Recht auf Reparatur, und wie lange?
Seit dem 31. Juli 2026 gilt es gegenüber dem Hersteller unter anderem für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher und Monitore. Die Pflicht dauert je nach Produktgruppe sieben oder zehn Jahre ab dem Ende des Modellverkaufs. Mehr dazu →
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.
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