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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Gewährleistung, Garantie, Reparatur: Elektrogeräte (2026)

Der Fernseher flackert, die Waschmaschine tropft, der Kühlschrank kühlt nicht mehr. Wer ist jetzt zuständig: der Laden, der Hersteller oder eine Werkstatt? Das hängt von Alter, Kaufdatum und Fehlerursache ab. Die Regeln gelten im Stand vom 16. Oktober 2026.

Gewährleistung: Der Laden haftet zwei Jahre

Neue Geräte haben zwei Jahre Gewährleistung. Der Verkäufer haftet für Mängel, die schon bei der Übergabe vorlagen. In den ersten zwölf Monaten wird das vermutet. Danach musst du nachweisen, dass die Ursache von Anfang an vorlag.

Bei einem Mangel entscheidest du, ob der Laden repariert oder ein mangelfreies Gerät liefert. Er trägt Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Bei Einbaugeräten gehört mehr dazu: Hat er dir einen mangelhaften Einbauherd geliefert, ersetzt er auch die nötigen Kosten, um ihn auszubauen und das reparierte oder neue Gerät einzubauen.

Schickt dich der Laden zum Hersteller, musst du das nicht hinnehmen. Du kannst darauf bestehen, dass der Verkäufer die kostenfreie Reparatur übernimmt. Bei sperrigen Geräten wie einer Waschmaschine kannst du auf eine Reparatur vor Ort bestehen.

Eine Reparatur muss der Verkäufer nicht unbegrenzt versuchen. In der Regel musst du höchstens zwei Versuche dulden. Dann kannst du den Preis mindern oder zurücktreten.

Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026)

Neu bei Käufen ab 31. Juli 2026: Reparatur verlängert die Frist

Hast du das Gerät ab dem 31. Juli 2026 gekauft, gilt eine neue Regel. Entscheidest du dich innerhalb der zwei Jahre für die Reparatur statt für ein Ersatzgerät, verlängert sich die Gewährleistung einmalig von zwei auf drei Jahre. Die Verlängerung gilt nur für Käufe ab diesem Datum.

Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026)

Recht auf Reparatur: Anspruch gegen den Hersteller

Seit dem 31. Juli 2026 gibt es einen eigenen Anspruch gegen den Hersteller. Er gilt für viele Haushaltsgeräte, darunter Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher und Monitore. Dein Laden ist dabei nicht der Adressat.

Der Anspruch gegen den Hersteller greift, wenn du keinen kostenlosen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer hast. Das ist zum Beispiel nach Ablauf der zwei Jahre der Fall. Es kann auch gelten, wenn du den Defekt selbst verursacht hast, denn dafür haftet der Verkäufer nicht. Kostenlos ist die Reparatur nicht: Der Hersteller darf ein angemessenes Entgelt verlangen.

Die Pflicht dauert je nach Produktgruppe sieben oder zehn Jahre. Die Frist beginnt, wenn das letzte Gerät des Modells auf den Markt kam. Sie hängt also nicht vom Kaufdatum ab.

Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026)

Garantie: freiwillig und oft begrenzt

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung von Herstellern oder Verkäufern. Inhalt und Dauer sind frei gestaltbar. Sie ergänzt die Gewährleistung und ersetzt sie nicht. Lies deshalb die Bedingungen genau.

Seit dem 27. September 2026 müssen Händler dich über deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Achte im Laden auf diesen Hinweis. Fehlt er, frag danach.

Beim Kauf wird oft eine Garantieversicherung angeboten. Laut Verbraucherzentralen ist sie nicht notwendig, weil sie zusätzliche Kosten verursacht und oft nur eingeschränkte Leistungen bietet.

Quellen: Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 07.08.2026), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 28.09.2026)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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